Spezielle Ausbildung Strahlenschutzbeauftragte:r Veterinärmedizin: Nuklearmedizin
Spezielle Ausbildung für Strahlenschutzbeauftragte in der Veterinärmedizin hinsichtlich diagnostischer und therapeutischer Verfahren mit offenen radioaktiven Stoffen gemäß § 79 und Anlage 18B der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung des BGBl. II Nr. 339/2020.
Zur Anerkennung der Ausbildung durch die Behörde brauchen Strahlenschutzbeauftragte eine Grundausbildung plus eine Spezielle Ausbildung.
Inhalte
Gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 79, Anlage 18B, unter anderem:
- Einrichtungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Strahlenexposition von Arzt:Ärztin und sonstigen Personen bei den verschiedenen
Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- Ermittlung der Strahlenexposition
- Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit offenen radioaktiven Stoffen
- Kontamination und Dekontaminierungsmaßnahmen
- Sammlung, temporäre Lagerung und Beseitigung radioaktiver Abfälle
- Strahlenunfälle durch äußere Kontamination oder durch Inkorporation, Erste Hilfe
- Ganzkörpermessungen und Ausscheidungsanalysen
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Übungen: Schutzmaßnahmen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen,
- Nachweis von Kontamination, Dekontaminierung, Qualitätskontrolle
Personen, die die Tätigkeit des/r Strahlenschutzbeauftragten bei diagnostischen oder therapeutischen Anwendungen offener radioaktiver Stoffe in der Veterinärmedizin wahrnehmen wollen.
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Zeit: 08:30 - 16:30 Uhr Termin speichern
Ort: Seibersdorf Labor GmbH - Seibersdorf Academy, 2444, Seibersdorf
Kurs-Nr.: 26.420.030.01
Teilnahmebetrag: € 880,00 zzgl. 20 % USt
Zeit: 08:30 - 16:30 Uhr Termin speichern
Ort: Seibersdorf Labor GmbH - Seibersdorf Academy, 2444, Seibersdorf
Kurs-Nr.: 26.420.030.02
Teilnahmebetrag: € 880,00 zzgl. 20 % USt




