Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV - Fortbildung

 

Diese Fortbildung ist für folgende Berufsgruppen bestimmt:

- Ärzt:innen

- Zahnarztassistent:innen

- Radiologietechnolog:innen

- Röntgenassistent:innen

- medizinisch-technische Fachkräfte

 

Anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen haben gem. § 9 MedStrSchV an Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens vier Stunden in Intervallen von fünf Jahren teilzunehmen. Das erste Intervall beginnt mit dem der Aufnahme der Tätigkeit folgenden Jahr zu laufen.

 

Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen für Strahlenschutzbeauftragte des betreffenden Bereiches gemäß § 82 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung ist ebenso möglich.

 

Personen, die vor dem 6. Februar 2018 tätig waren, benötigen keine dieser Ausbildungen. Die Verpflichtung zur Fortbildung besteht auch für diese Personen, jedoch beginnt das Fortbildungsintervall mit 2019 . Demzufolge muss die erste Fortbildung bis 01.01.2024 erfolgt sein.

 

Inhalte

Gemäß § 9 Abs. 2 MedStrSchV, unter anderem:

- Rechtliche Grundlagen

- Schutzmaßnahmen für Personal und Patientinnen/Patienten

- Weitere (teilnehmerspezifische) Inhalte in Anlehnung an die jeweiligen Module der Strahlenschutzausbildungen für Anwendende Fachkräfte

 

Die Ausbildung ist praxisorientiert und baut auf Vorträge auf.

Es werden alle nötigen Lernmittel von der Seibersdorf Academy zur Verfügung gestellt.

 

Termine buchen

Kontakt

Stephanie Rex

Stephanie Rex
Veranstaltungsorganisation

T: +43 (0)5 0454-8129
E: stephanie.rex@tuv.at

Kursfakten

Präsenzkurs

Unterrichtseinheiten: 8

Teilnahmebetrag: siehe Kurstermine - zzgl. 20% USt. Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen sowie Kaffeepausen und Mittagessen inkludiert.

Kursvoraussetzungen: Absolvierte Ausbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen gem. § 9 Abs. 2 MedStrSchV oder Erfolgreich absolvierte Ausbildung zum:zur Strahlenschutzbeauftragten, oderTätigkeitsbeginn (als anwendende Fachkräfte oder an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Person) vor dem 6. Februar 2018

Kursabschluss: Teilnahmebestätigung der Seibersdorf Academy.

Firmeninterne Trainings

Sie haben Interesse an Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen?
Mehr dazu finden Sie hier >>