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Sachkunde für Giftbeauftragte und Giftbezieher:innen
Grundausbildung nach Giftverordnung 2000 idgF: Giftbeauftragte und ihre Stellvertreter:innen, die nach Chemikaliengesetz (§ 44 ChemG) zu bestellen sind, müssen fachlich qualifiziert sein. Auch Giftbezugsbewilligungen nach § 42 ChemG dürfen nur an sachkundige Antragsteller:innen erteilt werden. Dieser Sachkundekurs mit Prüfung gilt zusammen mit einem Erste-Hilfe Kurs einer Blaulichtorganisation als Sachkundenachweis.
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